Jahresabschluss & Steuererklärungen | Lübeck | Schwerin

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Das bestmögliche Ergebnis erzielen - nutzen Sie unsere Kompetenz für Ihre Steuererklärungen und Jahresabschlüsse

Jahresabschluss

Das deutsche Steuerrecht ist zweifellos schwierig und sehr komplex. Ständig neue Gesetze und Richtlinien sowie zahlreiche Sonderbestimmungen und Ausnahmen erschweren die Rechtsanwendung und erhöhen die Anforderungen an eine kompetente und individuelle Beratung.

Auch Informationen über sich anbahnende Veränderungen gilt es angemessen zu berücksichtigen, damit Zwischen- und Jahresabschlüsse langfristig zum Erfolg verhelfen. Unser Ziel ist es, Ihre individuellen steuerlichen Möglichkeiten rechtskonform auszuschöpfen und diese in fundierte Steuererklärungen und Jahresabschlüsse umzusetzen. Damit Sie sich auch bei Betriebs- und Steuerprüfungen auf der sicheren Seite finden.

Der direkte und unkomplizierte Kontakt zu Ihnen als unserem Mandanten ist uns besonders wichtig. In der persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihnen sehen wir den Schlüssel zum Erfolg.

Eine Auswahl unserer Leistungen

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen
    (i.d.R. § 18 KWG)
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Ergebnisoptimierungsvorschläge
  • Bilanzanalyse
  • Vergleich mit Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
  • Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger

Die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger

Alle offenlegungspflichtigen Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse - beginnend mit dem Abschlussjahr 2006 - im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Versäumnisse werden mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € belegt. So regelt es das Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, kurz EHUG.

Wir können die Datenübermittlung für Sie übernehmen. Dabei wird auf Wunsch nur der gesetzlich vorgeschriebene Umfang offengelegt. Denn es ist zu beachten, dass seit Anfang 2007 alle offengelegten Unterlagen von jedermann unter www.unternehmensregister.de eingesehen werden können.